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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

ESG-Beratungsprozess in der Lebensversicherung

Auf dieser Seite:

Info- und Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit für Versicherer und Vermittler

Info- und Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit für Versicherer und Vermittler

Ein Ergebnis aus dem Green Deal der Europäischen Union (EU) ist es, sukzessive Kapitalströme in Richtung nachhaltigkeitsgeprägter Investitionen zu lenken. Daraus resultieren neue Regulierungsstandards und Pflichten, wie die Beratungspflicht zu Nachhaltigkeitspräferenzen.

Seit dem 02.08.2022 haben wir als Lebensversicherer und Sie als Vermittler weitere Informations- und Beratungspflichten zu erfüllen. Ihr Beratungsprozess muss diesen Anforderungen entsprechen. Sie müssen 

  • Nachhaltigkeits-Aspekte zum Unternehmen und den Produkten kennen
  • Nachhaltigkeits-Präferenzen Ihrem Kunden erklären, erfragen und dokumentieren

Erfahren Sie, wie wir uns in der Sparte Leben beim Thema Nachhaltigkeit positionieren. Lesen Sie auch welche Pflichten zu erfüllen sind und wie wir Sie unterstützen.

Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene

Verbund und Continentale Lebensversicherung AG

Nachhaltigkeit ist kein Trendthema, sondern entscheidend für die Zukunft aller Menschen. Daher fordert auch die Politik immer mehr Nachhaltigkeitsbewusstsein ein und reguliert viele Lebensbereiche, so auch die Anbieter und Vertreiber von Finanzprodukten. Spätestens mit den EU-weit geltenden Verordnungen, sind Nachhaltigkeits-Aspekte auch in den Kapitalanlagen der Versicherer bedeutender geworden. Nachhaltigkeit ist nicht mehr wegzudenken, auch unsere Kunden fragen danach - und deshalb öffnen auch wir uns stärker für das Thema.

Auf www.continentale.de/nachhaltigkeit veröffentlichen wir seit August 2022 die Nachhaltigkeitsansätze im Verbund und für die Continentale Lebensversicherung im Speziellen. Wir informieren zur Nachhaltigkeit im Geschäftsbetrieb und wie wir als Lebensversicherer in der Kapitalanlage agieren werden.

Nachhaltigkeit auf Produktebene

Produkte zur Alters- und Vermögensvorsorge

Für den Beratungsprozess müssen Sie wissen, welche Nachhaltigkeits-Aspekte unsere Produkte aufweisen und wie Sie die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kunden damit erfüllen können. Wie wir Nachhaltigkeits-Aspekte im Sicherungsvermögen, auf der Produkt- und Fondsebene berücksichtigen, veröffentlichen wir ebenfalls seit August 2022 im Internet.

Nähere Angaben zur Nachhaltigkeit in der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens sind für alle Anlageoptionen in unseren Altersvorsorgeprodukten erforderlich, bei Fonds-Renten zusätzlich auch auf der Fondsebene. Entsprechende Angaben sind in den vorvertraglichen Informationen im Internet, den Individuellen Vertragsinformationen (IVI) im Versorgungsvorschlag und in der Fonds-Analyse zu finden. Mehr dazu sehen Sie im Abschnitt zu Fundstellen, Werkzeugen, Unterlagen.

Betroffene Produkte und Kunden

Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen betrifft das Neugeschäft in der privaten Altersversorgung. Sie gilt in Deutschland für Versicherungsanlageprodukte zur Alters- und Vermögensvorsorge – in der 3. Schicht. Für Österreich gilt das für die Continentale Rente Invest - Tarif RI-Ö

Wie die Continentale Rente Invest Nachhaltigkeits-Aspekte berücksichtigt und für welche Kunden sie damit geeignet ist, finden Sie als Vertriebspartner in der Zielmarktbeschreibung (ZMB) zum Tarif RI-Ö.

Risiko-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen fallen nicht unter die Informations- und Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit.

Nachhaltiger Beratungsprozess

Ihre Beratung richtet sich danach, ob dem Kunden Nachhaltigkeit wichtig ist oder nicht wichtig. Falls ja, ist zu erfragen, welche der drei folgenden ESG-Zielsetzungen berücksichtigt werden sollen (Nachhaltigkeitspräferenzen)

  1. Berücksichtigung ökologisch nachhaltiger Ziele?

  2. Berücksichtigung nachhaltiger Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Ziele?

  3. Vermeidung von negativen/nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren?

Zulässige Produktempfehlungen

Ihre Produktempfehlungen müssen zukünftig den gewählten Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kunden entsprechen. Die Kundenpräferenzen und Beratungsergebnisse sind zu dokumentieren. Seit 02.08.2022 ist das Bestandteil der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung (A&G). Hierzu stellen wir Ihnen ein entsprechendes A&G-Beiblatt zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt zu Fundstellen, Werkzeugen, Unterlagen.

Fundstellen, Werkzeuge, Unterlagen

  • A&G - Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung 
    • A&G-Beiblatt (Druckstück #3423)
  • IVI - Individuelle Vertragsinformationen
  • ESG-Fondsfactsheet
    • Hier erhalten Sie spezifische Informationen je Fonds
    • Zu finden ist es als Beiblatt zum Vorschlag in LV-Windows und Online-Tarifrechner oder im Fondsanalyse-Werkzeug
    • Infos zu den im ESG-Factsheet verwendeten Symbolen und Begriffen finden Sie in der Erklärungshilfe (Druckstück #3154).
  • Prospekt "Investmentfonds im Überblick"
    • Unser Fonds-Prospekt (Druckstück #3377) enthält ebenfalls ESG-Merkmale
    • Zusätzlich enthält er einen Link auf das Basisinformationsblatt (PRIIP-KID) der Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • Fondsanalyse-Werkzeug
    • Das Fondsanalyse-Werkzeug enthält ESG-Fondsfactsheets und einen speziellen ESG-Filter, um Fonds nach den jeweiligen Nachhaltigkeitsmerkmalen zu selektieren.
    • Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt unter makler.continentale.at/fonds-analyse
  • Pflichtangaben im Internet

Downloads

Das Formular ist Teil der Antragsunterlagen und muss zur Policierung mit eingereicht werden.
Nummer: 3423
Stand: 04.2024
Größe: 793 kb
Die Übersicht Fonds-Palette #3377 muss vor Antragstellung und bei Fonds-Änderungen in Bestands-Verträgen ausgehändigt werden!
Nummer: 3377
Stand: 04.2024
Größe: 302 kb

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