ESG-Beratungsprozess
in der Lebensversicherung

Info- und Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit für Versicherer und Vermittler

Ein Ergebnis aus dem Green Deal der Europäischen Union (EU) ist es, sukzessive Kapitalströme in Richtung nachhaltigkeitsgeprägter Investitionen zu lenken. Daraus resultieren neue Regulierungsstandards und Pflichten, wie die Beratungspflicht zu Nachhaltigkeitspräferenzen.

Seit dem 02.08.2022 haben wir als Lebensversicherer und Sie als Vermittler weitere Informations- und Beratungspflichten zu erfüllen. Ihr Beratungsprozess muss diesen Anforderungen entsprechen. Sie müssen 

  • Nachhaltigkeits-Aspekte zum Unternehmen und den Produkten kennen
  • Nachhaltigkeits-Präferenzen Ihrem Kunden erklären, erfragen und dokumentieren

Neu seit 01.01.2023

Seit Januar gelten weitere technische Regulierungsstandards, die branchenweit regeln, welche Nachhaltigkeitsinformationen transparent offengelegt werden müssen. Ab 01.01.2023 sind daher weitere Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten erforderlich, auch im Internet.

Es betrifft die Pflichtinfos zu den Anlageoptionen (Investmentfonds) der Fonds-Renten. Daher ändern sich in den vorvertraglichen Informationen einige Texte, Inhalte (Kosten, Performance-Szenarien) und der Aufbau. 

  • Die BIB zur Continentale Renten Invest (Tarif RI-Ö) enthalten einen Hinweis zu Spezifischen Informationen zu Anlageoptionen (Fonds). Darin verweisen wir auf die neuen PRIIP-KID - Basisinformationsblätter der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Diese neuen Pflichtinfos sind ab 01.01.2023 im Fondsanalyse-Werkzeug im Reiter Dokumente unter dem Kürzel KID verfügbar.  
  • Im Prospekt zum Fondssortiment (#3377) verlinken wir jeden Fonds auf das entsprechende PRIIP-KID im Fondsanalyse-Werkzeug. Außerdem müssen wir statt der "Risikoklasse" nun den "Risikoindikator" angeben. 

Anpassungen gibt es auch bei den Angaben zur Kapitalanlagestrategie (Sicherungsvermögen - klassische Produkte) und dort hinterlegte Produktinformationen.

Um hier eine Vergleichbarkeit zu Wettbewerbern zu schaffen hat die europäische Kommission ein einheitliches Informationsblatt zur Angabe weitergehender Informationen zur Bewerbung ökologischer und/oder sozialer Merkmale geschaffen. Dieses wird als Anhang der Nachhaltigkeitsinformationen zu den individuellen Vertragsinformationen (IVIs) eingefügt.

Dieser Anhang erscheint für Altersvorsorgeprodukte und gilt für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens der Continentale Lebensversicherung.

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit

Erfahren Sie, wie wir uns in der Sparte Leben beim Thema Nachhaltigkeit positionieren. Lesen Sie auch welche Pflichten zu erfüllen sind und wie wir Sie unterstützen.

Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene
Nachhaltigkeit auf Produktebene
Betroffene Produkte und Kunden
Nachhaltiger Beratungsprozess
Fundstellen, Werkzeuge, Unterlagen

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