Neu ab Januar 2025
News Lebensversicherung vom 02.01.2025
Neues Jahr, neue Chancen: Entdecken Sie unsere Produkt-Palette 2025 – flexibel, wettbewerbsstark und am Puls der Zeit. Jetzt lesen und mit starken Argumenten ins neue Jahr starten!
Produkt-Palette 2025
Zum Jahreswechsel 2025 führt die Continentale Lebensversicherung und EUROPA Lebensversicherung neue Tarife ein. Das deutsche Bundesministerium der Finanzen hat eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1,00% beschlossen. Dies ermöglicht die Überarbeitung und Neukalkulation unserer Produkt-Palette. Bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen sowie Risikolebensversicherungen nach neuem Tarifwerk 2025 führt das in der Regel zu günstigeren Beiträgen.
Ab sofort stehen Ihnen die Tarife der Continentale und EUROPA mit neuen Rechnungszins zur Verfügung.
Auch in der neuen Tarifgeneration kann eine fondsgebundene Rentenversicherung sowie alle bisherigen Produkte der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Österreich angeboten werden.
Nicht mehr verkaufsoffene Tarife
Nicht alle Produkte der Continentale werden auch weiterhin im neuen Tarifwerk für Österreich angeboten. Ab sofort werden die folgenden Tarife der Continentale geschlossen und nicht mehr angeboten:
- Continentale Risikoleben (Tarif RL)
- Continentale PremiumRisikoleben (Tarif PRL)
Mit den Risikolebensversicherungen der EUROPA steht Ihnen weiterhin ein Top-Versicherungsschutz mit besonders günstigen Beiträgen für die Hinterbliebenen-Vorsorge zur Verfügung.
Neuerungen in der Risikolebensversicherung der EUROPA
Höhere Nachversicherungsgrenzen
Tarife E-RL und E-RLP: Erhöhung der Versicherungssumme jetzt um insgesamt bis zu 60.000 Euro (bisher: 50.000 Euro) jährlich möglich – ohne erneute Risikoprüfung.
- Ereignisunabhängig: Bis Alter 40 und die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt mehr als 5 Jahre.
- Ereignisabhängig: Bei 13 Ereignissen mit Ausübungsfrist von 6 Monaten und bis Alter 50.
Neuerungen in der Arbeitskraft-Absicherung der Continentale
Höhere Nachversicherungsgrenzen
Tarife PBU, PEU, PBUS und PEUS: Erhöhung der monatlichen BU/EU-Rente jetzt um insgesamt bis zu 2.000 Euro (bisher: 1.500 Euro) auf eine monatliche Gesamtrente von bis zu 7.500 Euro möglich – ohne erneute Risikoprüfung.
- Ereignisunabhängig: Einmalig in den ersten 5 Versicherungsjahren und bis Alter 40.
- Ereignisabhängig: Bei 17 Ereignissen mit Ausübungsfrist von 12 Monaten und bis Alter 50.
Umstellung auf Bruttoeinkommens-Basis bei der finanziellen Angemessenheitsprüfung
für BUZ und EUZ
Die finanzielle Angemessenheitsprüfung ist jetzt einheitlich für Angestellte und Selbstständige geregelt. Sie gilt für alle BU-/EU-Tarife und ist an den österreichischen Markt und das existente Absicherungsniveau des Sozialversicherungsmodells angepasst.
Versicherbare BU-/EU-Jahresrente bis zu folgender Obergrenze:
- 60% des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens bzw. des Gewinns/Jahresüberschusses vor Steuern bis 80.000 Euro p.a. und zusätzlich
- 35% des über 80.000 Euro p.a. hinausgehenden Jahres-Bruttoarbeitseinkommens bzw. des Gewinns/Jahresüberschusses vor Steuern.
(Bisher wurde die maximale Rentenhöhe bei der Absicherung der Arbeitskraft bei Angestellten anhand des Nettoeinkommens und bei Selbstständigen anhand des Ertrags bestimmt.)
Vor allem Besserverdiener profitieren!
Die Änderungen wirken vor allem bei Besserverdienern, häufig bei Akademikern, in der Industrie, Medizin oder bei Selbstständigen. Hier sind zukünftig höhere BU-/EU-Renten versicherbar.
Folgende verbesserte Annahmerichtlinien in der BU-/EU-Vorsorge gelten bereits seit Mai 2024:
Höher absichern durch gestiegene versicherbare Renten
Bei über 900 Berufen wurden die zulässigen, maximal versicherbaren Renten auf 1.500 Euro monatlich / 18.000 Euro jährlich (bisher 1.000 Euro / 12.000 Euro) angehoben. Darunter fallen besonders Berufe in Handwerk und Industrie.
Anhebung der Pauschalgrenze
Erhöhung der Grenze für Einkommensnachweis
Höhere Grenzen für ärztliches Zeugnis
- Bis 3.000 Euro Monatsrente einfach mit Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag möglich (bisher 2.500 Euro).
- Erst bei über 3.000 Euro Monatsrente ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin notwendig (bisher 2.500 Euro).
- Erst bei über 4.000 Euro Monatsrente ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für innere Medizin notwendig (bisher 3.500 Euro).
MHS-Service als Alternative zur ärztlichen Untersuchung - ist bei über 3.000 Euro Monatsrente
möglich (bisher 2.500 Euro). Optional auch wie bisher mit Ausfüllverzicht für die Gesundheitsfragen im Antrag möglich.
Neuerungen in der Fonds-Rente der Continentale
Höheres Sonderzahlungsvolumen
Sonderzahlungen zur Rente Invest - Tarif RI-Ö - sind jetzt bis insgesamt 25.000 Euro1 (bisher: 20.000 Euro) pro Jahr möglich.
Zuzüglich 4 % Versicherungssteuer. Zusätzlich gilt: Die Summe aller Sonderzahlungen darf in den ersten 15 Versicherungsjahren die Versicherungssumme zu Vertragsbeginn sowie die ursprüngliche Versicherungssumme zum Zeitpunkt der jeweiligen Sonderzahlung nicht überschreiten.
Neue Verkaufsunterlagen
Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Verkaufsunterlagen (in der Regel mit Stand 01.2025). Für die neuen Tarife wurden alle Allgemeinen Vertragsinformationen (Bedingungen) und Anträge geändert.
Die neuen Unterlagen finden Sie über unser Downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs. Welche Druckstücke der Continentale betroffen sind, sehen Sie in der folgenden Liste.
- Antragsgeschäft für die Vorgänger-Tarife (Tarifwerk vor 2025 mit "altem" Rechnungszins) auf alten Anträgen können wir noch bis 31.01.2025 annehmen.
Software-Update
Mit den Januar-Releases unserer Online-Tarifrechner und unserer Beratungssoftware LV-Windows (Version 27.00) stehen Ihnen alle neuen Tarife zur Verfügung.
Rückdatierung bei BU, EU und Risikoleben
ist bis 31.03.2025 möglich
Nutzen Sie Ihren Beitragsvorteil durch Rückdatierung – bei BU, EU und Risiko-LV.
Versicherungsbeginn ist immer in der Zukunft: Das ist die Grundregel. Ausnahmen gibt es um den Jahreswechsel für die Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Vorsorge und in der Risiko-LV. Per Rückdatierung auf den 01.12.2024 können Sie im 1. Quartal des neuen Jahres zum Ersparnis-Bringer für Ihre Kunden werden. Das lohnt sich!
Rückdatierung bedeutet: Sie rechnen rückwärts – und – Ihr Kunde spart vorwärts.
Bei Rückdatierungen in 2025 profitieren Kunden sogar doppelt: durch das "geschenkte" Lebensjahr und durch die neuen Tarife mit dem höheren Rechnungszins.
BU-Vorsorge: Rückdatieren und sparen!
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie haben Fragen, wünschen eine Berechnung oder Vertriebsunterstützung vor Ort?
Gerne hilft Ihnen unser Team im Backoffice Wien:
- Telefon: 01 512 33 52
- Fax: 01 512 33 56
- E-Mail: office@continentale.at