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Fondsbewegungen: Nachhaltigkeits-Einstufung
Information zur Änderung Nachhaltigkeits-Einstufung (SFDR)
Die Einstufung nach SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) gibt an, wie nachhaltig ein Fonds ausgerichtet ist. Jeder Fonds wird einem von drei SFDR-Artikeln zugeordnet. Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale fördern (Artikel 8). Fonds mit nachhaltigem Anlageziel (Artikel 9). Fonds, die keiner der beiden Kategorien zugeordnet werden (not stated). Wie ein Fonds aktuell eingestuft ist, sehen Sie im Fondsanalyse-Werkzeug und im dort hinterlegten Nachhaltigkeitsbericht (ESG-Factsheet).
Änderungen im laufenden Kalenderjahr
In diesem Jahr gab es folgende Änderungen. Klicken Sie auf den Fondsnamen, um zu erfahren, wie beziehungsweise wann sich die Nachhaltigkeits-Einstufung (SFDR) eines Fonds änderte.
Advisor Global
- Artikel bisher 6
- Artikel neu 8
- Gültig ab 01.07.2024
ISIN DE0005547160 - Diese Änderung wurde am 01.08.2024 veröffentlicht.
Änderungen im abgelaufenen Kalenderjahr
Im vergangenen Jahr gab es keine Informationen zu Änderungen der Nachhaltigkeitseinstufung.