Wettbewerbs- und Geldwäscherichtlinien
Die Verbände der Versicherungswirtschaft haben mit den Verbänden des Versicherungsaußendienstes Richtlinien formuliert. Die Richtlinien wurden angepasst. Die neuen Richtlinien gelten seit dem 01.09.2006.
Sie beruhen auf den Anschauungen der beteiligten Wirtschaftskreise und geben darüber Auskunft, was im Vorsorge- und Versicherungsbereich als gute Sitten gilt. Sie konkretisieren somit das allgemeine Wettbewerbsrecht für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler.
Als Versicherungsvermittler gelten Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Als Versicherungsvertreter gelten die selbstständigen Vertreter im Sinne der §§ 84, 92 HGB und die Angestellten im Außendienst.
Zu Ihrer Information erhalten Sie hier die aktuellen Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft.
Geldwäscherichtlinien
Zur Ihrer Information können Sie hier auch die Richtlinien zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes einsehen.