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Fondsbewegungen: Wechsel der Verwahrstelle

Auf dieser Seite:

Information zum Wechsel der Verwahrstelle

Verwahrstellen wurden früher auch als „Depotbank“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Banken, die die Anteile der Investmentfonds in Wertpapierdepots verwahren. Ändert eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwahrstelle für einen Fonds, muss sie es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Änderungen im laufenden Kalenderjahr

In diesem Jahr gab es bislang keine Änderungen..

Änderungen im abgelaufenen Kalenderjahr

Im letzten Jahr gab es keine Informationen zum Wechsel der Verwahrstelle eines Fonds.

Alle Bewegungen der Fondspalette finden Sie in unserer Gesamtübersicht zu Veränderungen und Bewegungen rund um unsere Fondspalette.