Fondsbewegungen: Wechsel der Verwahrstelle
Information zum Wechsel der Verwahrstelle
Verwahrstellen wurden früher auch als „Depotbank“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Banken, die die Anteile der Investmentfonds in Wertpapierdepots verwahren. Ändert eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwahrstelle für einen Fonds, muss sie es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.
Änderungen im laufenden Kalenderjahr
In diesem Jahr gab es bislang keine Änderungen..
Änderungen im abgelaufenen Kalenderjahr
Im letzten Jahr gab es keine Informationen zum Wechsel der Verwahrstelle eines Fonds.