Nutzungsvereinbarung
easy Login Zugang

Nutzungsvereinbarung und -bedingungen für die Nutzung des Maklerportals des Continentale Versicherungsverbundes (Authentifikator)

zwischen der Continentale Krankenversicherung a.G., Ruhrallee 92, 44139 Dortmund
- im Folgenden "Continentale Kranken" genannt -

und dem Vermittler

 

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Gegenstand der Nutzungsvereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, frei widerrufliche, und auf Zeit bestehende Recht zum Zugang und Nutzung der angebotenen Dienstleistungen des Maklerportals des Continentale Versicherungsverbundes für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter (gemeinsam im Folgenden "Vermittler" genannt).

Die Continentale Kranken ist den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) beigetreten. Die Parteien vereinbaren die hieraus folgenden Regelungen auch mit dieser Nutzungsvereinbarung umzusetzen und zu befolgen.

Benutzername und Passwort

Die Nutzungsvereinbarung für die Nutzung des Maklerportals mit Benutzername und Passwort ist auf einer eigenen Seite erfasst.

Zur Passwort Vereinbarung

Leistungs- und Nutzungsumfang / Nutzungsberechtigung / Zugangsvoraussetzungen

Leistungs- und Nutzungsumfang 

Die jeweils aktuell verfügbaren Funktionalitäten des Maklerportals werden auf der Seite Service-Übersicht erläutert. Die Continentale Kranken behält sich vor, die Dienstleistungen jederzeit zu erweitern oder einzuschränken.

Ein Anspruch des Vermittlers auf einen bestimmten inhaltlichen oder zeitlichen Nutzungsumfang oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Die Continentale Kranken behält sich vor, den Betrieb des Maklerportals jederzeit teilweise oder vollständig, vorübergehend oder endgültig einzustellen. In diesem Fall erhalten die Vermittler die Informationen, zu deren Zurverfügungstellung die Continentale Kranken gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, auf dem Postweg. Die Continentale Kranken behält sich vor, Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durch Dritte erbringen zu lassen.

 

Besondere Vereinbarung zum Abruf von Dokumenten, Informationen und Inkassostörfällen
Die Continentale Kranken stellt dem Vermittler die Dokumente und Informationen, insbesondere die Information zu den Inkassostörfällen, zur Abholung zur Verfügung, sofern der Vermittler die jeweilige Funktionalität ausgewählt hat. Der Vermittler verpflichtet sich, die Dokumente und Informationen regelmäßig, mindestens einmal im Monat abzurufen. Ein zusätzlicher Papierversand erfolgt nicht. Die Dokumente und Informationen stehen drei Monate zum Abruf bereit. Nach Ablauf der drei Monate stehen die Daten nicht mehr zur Verfügung.

 

Nutzungsberechtigung

Die Möglichkeit der Nutzung des Maklerportals besteht für den Vermittler selbst, für seine Angestellten und für die für ihn tätigen selbstständigen Vermittler (- die beiden letztgenannten im Folgenden gemeinsam "Nutzer" genannt -).

Mit dem Formular „Anmeldung und Änderungsmeldung für die Dienstleistungen des Continentale Versicherungsverbundes“ beantragt der Vermittler den Zugang oder auch die Sperrung für seine Nutzer gegenüber der Continentale Kranken. Der Nutzer muss eine natürliche Person sein. Der Vermittler kann mehrere Nutzer benennen. Ist der Nutzer nicht mehr für den Vermittler tätig, ist dieser verpflichtet, die Continentale Kranken unverzüglich zu informieren, sodass die Continentale Kranken den Zugang zum Maklerportal beenden kann. Die Continentale Kranken kann den Account des Vermittlers/Nutzers ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise schließen; insbesondere wenn der Vermittler oder einer seiner Nutzer gegen diese Nutzungsvereinbarung verstoßen.

Der Vermittler sichert der Continentale Kranken zu, dass Maklervollmachten/ Berechtigungen vorliegen, die ihn und den Nutzer berechtigen, die in dieser Vereinbarung geregelte Datenverarbeitung zu den betroffenen Personen und besondere personenbezogene Daten (z.B. Gesundheitsdaten) vorzunehmen. Der Vermittler informiert die Continentale Kranken unverzüglich, wenn er oder die Nutzer keine oder nur noch eine eingeschränkte Maklervollmachten/ Berechtigungen hat. Die Continentale Kranken wird dann den Zugang für den Vermittler oder den/die Nutzer zu diesen Daten bzw. Versicherungsvertrag/ -antrag entsprechend reduzieren oder schließen.

Benennt ein Vermittler gegenüber der Continentale Kranken einen neuen Nutzer, welcher für den Vermittler wiederum selbstständig tätig ist, hat der Vermittler sicherzustellen, dass vor Beantragung des Zugangs zu dem Maklerportal für diesen neuen Nutzer die Interessenten, Versicherungsnehmer und (mit-) versicherte Personen vom Vermittler/ bisherigen Nutzer über

  • die bevorstehende Datenübermittlung,
  • die Identität (Name, Sitz) des neuen Nutzers und
  • ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht aus dem Code of Conduct informiert worden sind.

Zudem hat eine entsprechende Maklervollmacht oder eine vergleichbare Bevollmächtigung vorzuliegen, die die Datenübermittlung abdeckt. Gleiches gilt im Falle eines Wechsels eines Nutzers.

 

Besonderheiten zur Nutzung des Online/Tarifrechners

Die im Online-/Tarifrechner vom Vermittler verarbeiteten Daten werden auf dem Server der Continentale Kranken gespeichert. Der Zugriff auf diese Daten erfolgt über den Account des Vermittlers und seinen – für die Continentale Kranken geheimen - Zugangsdaten. Die gespeicherten Angebote des Online-/Tarifrechners können durch den Vermittler jederzeit gelöscht werden.

Ein Zugriff auf die o.g. Daten durch die Continentale Kranken ist nicht gegeben. Ausgenommen ist der Zugriff zum Löschen der Daten. Die Continentale Kranken wird vom Vermittler mit dieser Vereinbarung unwiderruflich beauftragt, in einem automatisierten Verfahren, alle gespeicherten Angebote, die älter als zwei Jahre sind, zu löschen. Die Löschung erfolgt anonymisiert, ohne Auslesen der einzelnen Daten. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Continentale Kranken liegt daher nicht vor. Der Vermittler bleibt verantwortliche Stelle für diese Daten.

 

Zugangsvoraussetzung

Den technischen Zugang zu dem Maklerportal (Verwendung von Hard- und Software) stellt der Vermittler in eigener Verantwortung sicher. Die Continentale Kranken behält sich eine jederzeitige Änderung der technischen Voraussetzungen vor.

Derzeit hat die Continentale Kranken die easy Login GmbH, Bindlacher Str. 4, 95448 Bayreuth (im Folgenden "easy Login" genannt), mit dem Betrieb einer Anmeldeplattform im Internet sowie Dienstleistungen rund um die benötigten Authentifikatoren beauftragt. Der Zugang zu den Dienstleistungen ist ausschließlich über die Anmeldeplattform der easy Login möglich. Um die Anmeldeplattform und die Authentifikatoren nutzen zu können, ist es erforderlich, dass der Vermittler die auf der Anmeldeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen (www.easy-login.de/nutzungsbedingungen) der easy Login akzeptiert.

Akzeptiert der Vermittler die Nutzungsbedingungen der easy Login nicht, besteht kein Anspruch des Vermittlers auf Nutzung bestimmter Dienstleistungen des Maklerportals. Insbesondere ist die Continentale Kranken nicht verpflichtet, dem Vermittler einen alternativen Zugangsweg zu bestimmten Dienstleistungen des Maklerportals anzubieten.

 

Kosten

  • Sämtliche Kosten für den Zugang zu dem Maklerportal (wie z.B. Internetzugang, Datenübertragung, Hard- und Softwareausstattung) trägt der Vermittler, soweit diese nicht ausdrücklich von der Continentale Kranken oder einem von dieser beauftragten Dienstleister übernommen werden.
  • Der Vermittler kann die Dienstleistungen unentgeltlich nutzen.

 

Datenschutz, Geheimhaltung und Datensicherheit

  • Die Continentale Kranken verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vermittlers und der von ihm benannten Nutzer unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ausführliche Informationen hierzu sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
  • Der Vermittler verpflichtet sich, alle ihm zugeteilten Benutzerkennungen und Passworte geheim zu halten, d.h. er darf sie keiner weiteren Person bekannt machen und er sorgt im Übrigen dafür, dass sie keiner weiteren Person zugänglich werden. Der Vermittler darf auch keine Vertrags- oder Kundendaten an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Pflichten gelten unbegrenzt über das Ende dieser Nutzungsvereinbarung hinaus. Der Vermittler trägt Sorge dafür, dass die Nutzer diese Pflichten im selben Umfang beachten.
  • Ungeachtet der dem Vermittler von der DSG-VO auferlegten gesetzlichen Pflichten bei der Verwendung von Daten, verpflichtet er sich dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer ebenfalls diese Geheimhaltungspflichten beachten. Liegen dem Vermittler Anhaltspunkte für eine unbefugte Kenntnis, Verwendung oder eine anderweitige missbräuchliche Nutzung der persönlichen Passwörter oder Kennungen durch Dritte vor, hat er unverzüglich das persönliche Passwort zu ändern/durch den jeweiligen Nutzer ändern zu lassen und die easy login oder Continentale Kranken (ovs-vm-eu@continentale.de) unverzüglich zu informieren.
  • Der Vermittler darf bei der Nutzung des Maklerportals nur solche Nutzer einsetzen, die sich schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet haben. Diese Verpflichtung muss über die Dauer der Zusammenarbeit mit dem Vermittler unbefristet hinausgehen.
  • Die Continentale Kranken ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensweisen oder bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Benutzerkennung oder des Passworts den Vermittler und/oder den/die Nutzer von der Nutzung des Maklerportals ganz oder teilweise auszuschließen.
  • Beide Vertragsparteien sind für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in ihrem Tätigkeitsbereich verantwortlich und stellen im Fall einer Verletzung dieser Bestimmungen die jeweils andere Vertragspartei sowie die mit der Continentale Kranken i.S. § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen von allen gegen diese geltend gemachten Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.

 

Haftung

Die Continentale Kranken haftet nicht für Schäden aus und in Zusammenhang mit der Nutzung des Maklerportals soweit diese Schäden durch den Vermittler, seine gesetzlichen Vertreter, die Nutzer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Vermittler stellt die Continentale Kranken sowie alle Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes unwiderruflich auf erstes Anfordern von Haftungsansprüchen für diese Schäden frei.

Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Continentale Kranken ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung der Continentale Kranken - gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruht - auf den Ersatz von typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die vorvertragliche Haftung bleiben unberührt. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen der Continentale Kranken.

 

Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem der Widerruf der Courtagezusage wirksam wird oder auf andere Weise endet bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertriebspartnervertrag/Vermittlervertrag endet.
  • Der Vertrag endet auch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, zu dem gleichen Zeitpunkt, in dem die Continentale Kranken den Betrieb des Maklerportals endgültig und vollständig einstellt. 
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Übrigen ist der Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündbar.
  • Wird der Zugang über einen Zeitraum von 2 Jahren nicht genutzt, ist die Continentale Kranken berechtigt, diesen zu löschen. Dies trifft ebenso im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu

 

Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Regelung in dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eine sich zeigende Regelungslücke. Werden Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht durchgeführt, liegt hierin kein Verzicht der Continentale Kranken auf ihre Rechte aus dieser Vereinbarung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden jeder Art bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Nutzungsvereinbarung ergeben, sind die ordentlichen Gerichten am Firmensitz der Continentale Kranken zuständig. Als auf die vorliegende Nutzungsvereinbarung anwendbares Recht, gilt österreichisches Recht als vereinbart.