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Was haben Lehrlinge und Studenten
in der BU-Vorsorge jetzt gemeinsam?

News Lebensversicherung vom 11.09.2026

Bei beiden Zielgruppen nehmen wir den Bildungsabschluss vorweg und stufen sie von Anfang an günstiger ein – für Lehrlinge ist das NEU. Erfahren Sie, wie Sie Online-Tarifrechner und LV-Windows dazu richtig einstellen.

Berufliche Wege beginnen unterschiedlich – und bleiben selten ein Leben lang gleich. Deshalb begleiten wir Ihre Kunden mit der passenden Arbeitskraftabsicherung durch verschiedene Lebensphasen.

Mit dem Update unserer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist der Berufsstart in der BU-Vorsorge auch für Lehrlinge besser.

Lehrlinge jetzt von Anfang an günstiger einstufen

Unsere Akademiker-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen Sie schon:

  • den Studenten-Bonus. Damit gelten Hochschulstudenten schon ab Studienbeginn als Akademiker.

Dieses vorteilhafte Prinzip gilt jetzt auch für Auszubildende. 

Lehrling-Bonus: Günstiger Beitrag bereits ab Beginn der Lehre

Für die günstige Einstufung bei Lehrlingen legen wir schon ab Beginn eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zugrunde.

Das gilt unabhängig davon, ob es sich zum Beispiel um eine Lehre

  • im kaufmännischen Bereich,
  • im Handwerk oder
  • in der Industrie handelt.

So profitieren Lehrlinge schon während der Lehre von günstigen Beiträgen.

Und nach der Lehre? Dann gilt: Qualifikation ist Trumpf!

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Lehre eröffnen sich häufig weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – beispielsweise durch eine spätere Büro-, Aufsichts- oder leitende Tätigkeit. Hier greift der Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger:

Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger

Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung – ohne erneute Risikoprüfung.

  • Prüfung auf Wunsch innerhalb von 12 Monaten nach erfolgreichem Abschluss von Lehre oder Studium und erstmaliger, entsprechender Berufstätigkeit.
  • Für Kunden, die bei Vertragsabschluss Schüler, Lehrling oder Student waren.
  • Diese Option ist jetzt im Grundtarif in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, PEU und PEUS mitversichert.

Software: So stufen Sie Lehrlinge richtig ein

Im Online-Tarifrechner

Bitte geben Sie im Online-Tarifrechner immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt. 

Beispiel: 
Lehre: Bankkaufmann
Angestrebter Beruf: Bankkaufmann

  1. Eingabe im Feld "Stellung": 
    Auszubildender
  2. Eingabe im Feld „Beruf“: 
    Bankkaufmann/-frau
  3. Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": 
    Berufsausbildung
  4. Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": 
    Kaufmännischer Abschluss

Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

Wenn Sie den Online-Tarifrechner öffnen und eine Berechnung für die Arbeitskraft-Absicherung starten, geben sie die Daten zu den Berufsangaben in der linken Controller-Leiste  ein:

Befinden Sie sich in der Tarifeingabe-Maske zum jeweiligen Tarif, finden Sie die Berufsangaben im Abschnitt "Versicherungsschutz".

  • Hinweis: Hier sind die Eingaben zum "Ausbildungsgrad (3)" und zum höchsten "Bildungsabschluss (4)" im Feld "Ausbildungsgrad (3 + 4)" zusammengefasst.

In LV-Windows

Bitte geben Sie in LV-Windows (ab Version 28.20) immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt. 

Beispiel: 
Lehre: Bankkaufmann
Angestrebter Beruf: Bankkaufmann

  1. Eingabe im Feld "Berufsstatus": 
    Auszubildender/sonst. Student
  2. Eingabe im Feld „Derzeit ausgeübte Tätigkeit, Branche, Studienrichtung“: 
    Bankkaufmann
  3. Eingabe im Feld "Grad der abgeschlossenen Ausbildung": 
    Berufsausbildung inkl. Lehrabschlussprüg. (WKO/ausgeübter Beruf)
  4. Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": 
    Kaufmännischer Abschluss (WKO o. HAK)

Hinweis:
Im Feld "Mindst. 75% Bürotätigkeit (Innendienst)/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

In LV-Windows geben Sie die Daten zu den Berufsangaben über den Button "VP bearbeiten" in der rechten Auswahl-Leiste. Anschließend öffnet sich folgendes neues Fenster:

Nach Bestätigung Ihrer Eingaben über den "OK-Button" erscheinen ggf. Hinweis-Meldungen zum Berufsstatus, die Sie ignorieren und mit "OK" bestätigen können.

Gut zu wissen!

Anders als bei pauschalen "Berufsgruppen-Einstufungen" sind die Angaben zum Ausbildungsgrad und höchsten Ausbildungsabschluss heute auch bei allen anderen Berufstätigen relevant. Geben Sie diese Merkmale - sofern die Eingabefelder dies vorsehen - daher immer an, damit Ihr Kunde individuell eingestuft wird und den bestmöglichen Beitrag erhalten kann. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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