Lebensversicherung - 03.01.2023
Neu ab 01.2023
Kurzüberblick
Am 01.01.2023 gibt es Änderungen bei den vorvertraglichen Informationspflichten - betroffen sind: Basisinformationsblatt (BIB) - Individuelle Vertragsinformationen (IVI) - Pflichtangaben im Internet - Standmitteilungen - Morningstar Fondsanalyse-Werkzeug - Fondsprospekt (#3377)
außerdem ändern sich
- Anträge, Allgemeine Vertragsinformationen und Verkaufsunterlagen
- Todesfallschutz für Soldaten - die versicherbaren Summen werden erweitert
- Vorschlagssoftware
- LV-Windows 25.00 (Januar 2023) zum 30.12.2022
- Online-Tarifrechner per 03.01.2023 - Überschussbeteiligung - siehe Info zur Überschussbeteiligung für das Jahr 2023
Rückdatierungs-Aktion - Ausblick mit Rückblick!
Von Januar bis März 2023 können Sie die Rückdatierung als "Beitrags-Retter" nutzen. Die Rückdatierung ins Vorjahr ist wie eine Verjüngungskur bei Risiko-LV, BU und EU. Sie verjüngen Ihre Kunden um ein Jahr und ermöglichen über die gesamte Laufzeit eine enorme Beitragsersparnis. Alle Details dazu im Januar.
Möglicher Todesfallschutz für Soldaten wird erhöht
In der Risikolebensversicherung haben wir für Soldaten die pauschal versicherbare Todesfall-Leistung auf 250.000 Euro angehoben. Bisher waren 150.000 Euro versicherbar. Die Erhöhung gilt ab 01.01.2023 für die Continentale Risikoleben und Continentale PremiumRisikoleben Tarife RL und PRL , sowie für die EUROPA-Tarife E-RL, E-RLP und E-VRL. Bei Nachweis eines entsprechenden finanziellen Bedarfs können sogar höhere Summen versichert werden, z.B. im Falle eines entsprechenden Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie.
Vorvertragliche Informationspflichten
Hier in Kurzform, was sich gesetzlich bedingt ändert:
Transparenz und Nachhaltigkeit (Offenlegungspflichten)
Ab 01.01.2023 sind weitere Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten erforderlich, auch im Internet. Es betrifft die Angaben zur Kapitalanlagestrategie (Sicherungsvermögen - klassische Produkte) und dort hinterlegte Produktinformationen. Anpassungen gibt es auch bei den Pflichtinfos zu den Anlageoptionen (Investmentfonds) der Fonds-Renten. Daher ändern sich in den vorvertraglichen Informationen einige Texte, Inhalte (Kosten, Performance-Szenarien) und der Aufbau.
- Die BIB zu den Fonds-Renten enthalten einen Hinweis zu Spezifischen Informationen zu Anlageoptionen (Fonds). Darin verweisen wir auf die neuen PRIIP-KID - Basisinformationsblätter der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Diese neuen Pflichtinfos sind ab 01.01.2023 im Fondsanalyse-Werkzeug im Reiter Dokumente unter dem Kürzel KID verfügbar.
- Im Prospekt zum Fondssortiment (#3377) verlinken wir jeden Fonds auf das entsprechende PRIIP-KID im Fondsanalyse-Werkzeug. Außerdem müssen wir statt der "Risikoklasse" nun den "Risikoindikator" angeben.
Verkaufsunterlagen
Welche Unterlagen wir aktualisiert haben oder neu sind, erfahren Sie auf der Seite Neue und geänderte LV-Unterlagen. Wir mussten Anträge und Allgemeine Vertragsinformationen anpassen.
Nur mit den aktuellen Unterlagen vermeiden Sie Rückgaben und Nachbearbeitungen.